AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Abschluss des Mietvertrages
Deine Anmeldung (online, schriftlich, mündlich, fernmündlich) ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages unter Einbeziehung der unter 2. genannten Zahlungsbedingungen. Du buchst auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Die Anmeldung wird für dich verbindlich, wenn wir deine Buchung schriftlich bestätigt haben.
Wir halten uns das Recht vor, gegebenenfalls die Buchung nicht an zu nehmen bzw zu stornieren, sollte die Zirklhütt´n bereits anderwärtig vermietet und dies noch nicht im Onlinekalender ersichtlich sein!
2. Bezahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung zahlst du bitte wie folgt:
a) eine Anzahlung von 10 % innerhalb von 10 Tagen
b) die Restzahlung erfolgt spätestens 14 Tage vor Reiseantritt.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben auf der Homepage des Vermieters verbindlich. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. (Ortstaxe/Kurtaxe werden gesondert verrechnet). Stromkosten und die Müllsäcke werden dir nach Verbrauch gesondert bei der Abreise verrechnet. Die Endreinigung ist eine Fixpauschale! Die Wächepakete beinhalten: Bettwäsche und Handtücher!
4. Reiserücktritt durch den Gast
Der Mietvertrag kann jederzeit vom Gast aufgelöst werden. Er ist aber für diesen Fall verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
bis 3 Monate vor Reisebeginn: 00 % des Reisepreises
3 Monate bis 1 Monat vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
1 Monat bis 1 Woche vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
in der letzten Woche vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
5. Umbuchung
Bei einer Umbuchung einer schon bestätigten Reise berechnen wir 15,00 € Umbuchungsgebühr.
6. Beginn und Ende der Beherbergung
6.1 Der Gast hat das Recht die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages
(„Ankunftstag“) zu beziehen.
6.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die
vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
6.3 Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr
freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn
die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Aufenthalt infolge höherer Gewalt erheblich erschwert gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Rücktritt nach Aufenthaltsbeginn berechnen wir infolge der höheren Gewalt die nicht genutzten Tage nur teilweise oder gar nicht.
8. Haftungsbeschränkungen
8.1 Ist der Gast ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit
Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
8.2 Ist der Gast ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das
Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden
sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall
seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
9. Tierhaltung
9.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls
gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
9.2 Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes
ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch
geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
9.3 Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-
Haftpflichtversicherung bzw eine Privathaftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere
verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über
Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
9.4 Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur
ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst
insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber
Dritten zu erbringen hat.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
10.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
10.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss
der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des
Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem
anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand im Privatkundengeschäft ist der Sitz des Beherbergers.
7. Datenschutz
Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner auf dem Bestellformular gemachten Daten.
Der Vermieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragung in öffentliche Netze wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer im Internet sind u.U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten ist der Vermieter deshalb nicht verantwortlich und schließt eine diesbezügliche Haftung ausdrücklich aus.
Der Vermieter versichert ausdrücklich, dass keine personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen davon sind Strafverfolgungsbehörden, und wenn der Vermieter dazu von Gesetzes
wegen verpflichtet ist.
8. Allgemeines
Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten.
Wir wünschen eine gute Reise und einen schönen Aufenthalt.
Für alle Fragen und nähere Informationen stehen wir dir gerne zur Verfügung
Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.